Die folgenden Bestimmungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma ing-naval ltd. und Ihren Mitarbeitern (im folgenden ,wir' und ,uns' genannt) einerseits, sowie einem Auftraggeber (im folgenden auch ,Kunde' genannt) andererseits, soweit abweichende Regelungen nicht explizit und schriftlich durch die Geschäftsleitung der FA aar-naval ltd. anerkannt worden sind. Diese AGB gelten auch für folgende Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Bei unwirksam werden einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung mit unseren AGB einverstanden. Es gilt die deutschsprachige Version dieser AGB.
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus dem schriftlichen Angebot nichts anderes ergibt. Der Kunde prüft vor der Bestellung eigenverantwortlich, ob die beauftragten Leistungen seinen Vorstellungen entsprechen. Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd und unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder für Werbezwecke verwendet werden.
Wir entwickeln Systemlösungen und erbringen Beratungsleistungen sowie betreuen Entwicklungs- und Fertigungsabläufe (Projektmanagement). Die informellen Dienstleistungen werden in Form von Berichten oder Empfehlungen - beispielsweise als Maßnahmenkatalog - erbracht. Die Beratungsleistung kann in Form von Besprechungen auch mündlich erfolgen. Unsere Beratungsleistungen und die daraus resultierenden Dokumente sind ausdrücklich nicht im Bereich der juristischen Beratung angesiedelt. Die Beratungsleistungen entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Sorgfaltspflicht, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.
Die direkten Leistungen werden durch Ablieferung der relevanten Unterlagen und/oder Gerätschaften erbracht.
Soweit nicht explizit anders festgelegt, bezieht sich ein Auftrag zur Lieferung eines Gerätes nur auf das Gerät selber, dieses wird zusammen mit aller für den Betrieb notwendigen Dokumentation ausgeliefert, soweit wir im Besitz dieser Dokumentation sind. Die Entwicklungsunterlagen und Fertigungszeichnungen sind ohne vorherige Absprache kein Bestandteil des Vertrages. Soweit Entwicklungsunterlagen für den Betrieb des Gerätes mitgeliefert werden müssen, sind diese vertraulich zu behandeln.
Alle Unterlagen werden in Papierform oder als pdf-Datei dem Kunden ausgehändigt. Die Quellen oder andere editierbaren Formate bleiben ohne extra Absprache unser Eigentum. Falls nach einer entsprechenden Vereinbarung Dokumente in editierbarer Form dem Kunden übergeben werden, wird jede weitere Haftung für den Inhalt ausgeschlossen. Diesenfalls wird in der Regel der eigene Zeichnungskopf entfernt und auf Wunsch durch einen Zeichnungskopf des Kunden ersetzt.
Im Falle von durchzuführenden Zertifizierungen gilt die Leistung auch dann als erbracht, wenn diese durch die autorisierte Stelle endgültig abgelehnt worden ist, und diese Ablehnung nicht durch uns zu verantworten ist. Letzterer Fall gilt auch dann als gegeben, wenn eine erfolgreiche Zertifizierung nur durch größere Änderungen an dem entsprechenden Gerät bzw. der Konstruktion erreicht werden kann, und die Durchführung dieser Änderungen nicht explizit Gegenstand des Vertrages ist.
Dieser Absatz betrifft die Lieferung von Fertigungs- und/oder Montageunterlagen für Geräte, für welche in Deutschland oder in Großbritannien oder in dem Land, in dem das Gerät zum Einsatz gebracht werden soll oder aufgrund zwischenstaatlicher Vorschriften eine Konstruktionsprüfung oder -freigabe durch eine ,benannte Stelle' vorgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn die Vorschrift zur Prüfung nur einen Teil der durch uns erbrachten Konstruktionsleistung betrifft. Falls der Auftrag an uns die Durchführung dieser Zertifizierungen durch eine ,benannte Stelle' nicht beinhaltet, gehen wir davon aus, daß der Kunde vor Beginn jeglicher Fertigungsmaßnahmen und -vorbereitungen die Unterlagen an eine zuständige ,benannte Stelle' seiner Wahl einreicht. Von der Zertifizierungsstelle eingeforderte Änderungen werden von uns kostenfrei nachgebessert, die durch Wiederholungsprüfungen anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Soweit unser Kunde die Fertigung selber durchführt oder veranlaßt, gehen wir davon aus, daß er auch die vorgeschriebenen Prüfungen und Besichtigungen am Fertigteil bzw. -gerät durchführen läßt oder veranlaßt. Wenn der Kunde unsere Unterlagen an Dritte weiterreicht (oder verkauft), gehen wir davon aus, daß er den Empfänger über die Pflicht zur Prüfung von Unterlagen und /oder Prüfung oder Besichtigung des Fertigteils oder -geräts unterrichtet.
Falls nicht anders explizit bei Vertragsabschluß festgelegt, werden unsere Konstruktionen so ausgeführt, daß die zur Zeit der Konstruktion gültigen europäischen Vorschriften erfüllt werden, soweit die Konstruktion durch diese betroffen ist. Ohne explizite vertragliche Festlegung im voraus gehören Dokumente, welche für die Konformitätsfeststellung notwendig sind, aber nicht automatisch bei der Konstruktion entstanden sind, wie z.B. Risikoanalyse, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung nicht zum Lieferumfang.
Soweit eine Konstruktion oder technische Aufgabenlösung Vorgaben des Kunden folgt, gehen wir davon aus, daß der Kunde auch die ggf. notwendigen Patentrecherchen zuvor durchgeführt hat, und sichergestellt hat, daß durch die Art und Weise der Konstruktionsausführung bzw. durch die angewandten Methoden keine Rechte Dritter verletzt werden. Aus eventuellen Rechteverletzungen resultierende Kosten gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von einem bereits erteilten Auftrag oder dem Abbruch von selbigem ist der Auftraggeber zur Zahlung der bis dahin durch uns erbrachten Leistungen gemäß unserer Honorarsätze bis zum vereinbarten Angebotspreis verpflichtet Dabei kann es sich ausdrücklich ergeben, daß der gesamte Angebotspreis (ggf. der Angebotspreis einer explizit aufgeführten Teilleistung) fällig wird. Außerdem sind alle angefallenen und erwartbar noch unvermeidbar zukünftig anfallenden Auslagen des Auftragnehmers zu erstatten. Dem Auftraggeber erwachsen durch diese Zahlung keine Rechte an der bis dahin erbrachten Leistung.
Bearbeitungsdauern in unseren Angeboten sind grundsätzlich nur unverbindliche Schätzwerte. Die Frist für die vollständige Erbringung einer Leistung beginnt mit Vertragsabschluß (Absendung der Auftragsbestätigung) jedoch nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie einer vereinbarten Anzahlung bei uns. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei der Überschreitung des Ablieferungstermins kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges durch uns, nicht jedoch bei Verzug durch unsere Subkontraktoren vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Bei höherer Gewalt oder sonstigen die Ausführung erschwerenden Ereignissen verlängert sich die Erfüllungsfrist entsprechend. Der Auftraggeber kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wird durch solche Lieferhindernisse die Erbringung der vereinbarten Leistung völlig unmöglich, so werden beide Parteien von Ihren Vertragspflichten frei. Auch in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu. Der Auftraggeber kann neben Lieferung Verzugsschadensersatz nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Alle Dienstleistungen werden auf Basis der vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich zur Verfügung gestellten Informationen erbracht. Die vom Auftraggeber übermittelten Informationen werden streng vertraulich behandelt und ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben. Gleiches gilt sinngemäß für alle eingesehenen oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen.
Mängel müssen uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 28 Tagen nach Auftragserfüllung schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die erbrachten informellen Leistungen und Teilleistungen gelten jeweils als einwandfrei und vom Auftraggeber abgenommen, wenn der Auftraggeber dem nicht innerhalb von 28 Tagen nach jeweiliger Besprechung oder Erhalt des Berichtes unter Nennung der Beanstandungen schriftlich widerspricht. Einmal als vertragsgemäß anerkannte Leistungen können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gerügt werden. Mängelansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes, bei fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritten, natürlicher Abnutzung, Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Wartung, dem Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäßer Lagerung oder sonstiger vom Kunden oder Dritten zu verantwortenden Umständen. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Wir sind bei gerügten Mängeln nach unserer Wahl zur Durchführung einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, es sei denn, wir sind mit der Beseitigung des Mangels in Verzug oder er ist durch dringende betriebliche Erfordernisse oder Gefahr in Verzug zur Mängelbeseitigung gezwungen. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aus von uns zu vertretenden Gründen fehl oder halten wir eine uns gesetzte Frist für die Nacherfüllung schuldhaft nicht ein, so kann der Kunde -im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften- nach seiner Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung ist beschränkt durch den Auftragswert (bei mehrteiligen Angeboten: durch den Wert des Teilauftrags, welcher explizit im Angebot genannt wird) abzüglich des Aufwands für von uns extern vergebene Dienstleistungen und Zulieferungen für diesen (Teil-)Auftrag. Wir haften für Schäden -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Mängel, welche arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Falls unsere Leistung
-in den Räumen des Kunden oder
-auf Zeichnungs- oder Dokumentvorlagen des Kunden erbracht wird, oder
-die Fertigstellung der Arbeit in den Räumen des Kunden durch uns durchgeführt wird, oder
-unsere Mitarbeiter die Unterlagen auf Anweisung des Kunden selbständig in das Dateimanagement-System des Kunden einlesen,
gilt die jeweilige Leistung als erbracht und wir sind von jeder weiteren Haftung oder Gewährleistung frei.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Die Bezahlung erfolgt aufgrund der in diesen AGB genannten Honorar- und Verrechnungssätze anhand der tatsächlich erbrachten Leistungen oder aufgrund eines durch uns erstellten Angebotes, welches dem Auftrag zugrunde gelegt wurde. Für Aufträge mit einem Volumen über 3000,00 € ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 40% des Angebotspreises zu leisten. Die Vereinbarung von die Ableistung begleitenden Teilzahlungen für größere Projekte ist möglich. Abgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen unser Eigentum. Ist der Kunde Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung -bei vereinbarten Teilzahlungen mit einer Teilzahlung- in Verzug oder kommt er seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir unbeschadet unserer Rechte nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt Leistung verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle erforderlichen Wartungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich durchführen zu lassen. Eigentumsvorbehaltsware darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verpfändet, sicherungsübereignet, vermietet, oder an Dritte weitergegeben werden. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde uns sofort schriftlich zu verständigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Die Kosten zur tatsächlichen und rechtlichen Verfolgung unseres Sicherungseigentums trägt der Kunde, soweit sie nicht von Dritten zu erlangen sind. Wir sind berechtigt, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Kunde eine ausreichende Versicherung nicht selbst nachweist. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist ausgeschlossen, es sei denn, seine zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus dem gleichen Vertrag geltend machen.
Soweit nicht anders vereinbart, werden konstruktive Projekte schrittweise abgearbeitet. In der Regel werden die einzelnen Schritte auch mit Teilzahlungen verknüpft, bwz. werden bei größeren Projekten nachfolgende Schritte erst verbindlich zu Festpreisen angeboten, wenn die vorhergehenden Schritte durchgeführt wurden.
Auf der Basis der vom Kunden übermittelten Information wird ein Lösungskonzept entwickelt. Die Lösung wird dem Kunden mit möglichst geringen dokumentarischen Aufwand vorgestellt, in der Regel mittels eines CAD-Grobmodells (STEP oder EDRAWING), welches für die sichere Veranschaulichung des gedachten Lösungswegs ausreichend detailliert ist. Der Kunde genehmigt das Konzept. Nachdem der Kunde das Konzept genehmigt hat, ist eine Änderung seitens des Kunden ohne Vergütung des Mehraufwands ausdrücklich nicht möglich.
Die favorisierte Lösung wird in CAD ausmodelliert. Dazu finden auch erste Auslegungsberechnungen statt. Das Modell wird dem Kunden zur Verfügung gestellt, in der Regel als STEP-Modell oder als EDRAWING. Der Kunde genehmigt das Modell. Wir sind berechtigt, Nachforderungen für den anfallenden Mehraufwand zu stellen, falls der Kunde noch nach dieser Genehmigung Änderungswünsche äußert.
Das Modell wird durch uns ausgelegt. Soweit sich während der Auslegung noch die Notwendigkeit von Änderungen an der Konstruktion ergibt, sind wir zur Durchführung dieser Änderungen berechtigt, soweit die Funktion durch diese Änderungen nicht beeinträchtigt wird und die Fertigungskosten nicht wesentlich steigen. Sollte sich im Rahmen der Dimensionierung herausstellen, daß das gewählte Konzept so nicht anwendbar ist, so geht der Aufwand für eine komplette neue Iteration bis zu diesem Punkt auf unsere Kosten. Das fertige CAD-Modell wird dem Kunden wieder als EDRAWING oder STEP übermittelt und durch diesen genehmigt. Wir sind berechtigt, Nachforderungen für den anfallenden Mehraufwand zu stellen, falls der Kunde noch nach dieser Genehmigung Änderungswünsche äußert.
Erst nach der Genehmigung der CAD-Modelle durch den Kunden werden die Zeichnungen erstellt und dem Kunden übergeben. Ohne besondere Absprache mit dem Kunden werden die Zeichnungen entsprechend den für Maschinenbau in Deutschland üblichen Normen ausgeführt. Alle begleitende Dokumentation, Nachweise, etc. wird im Format A4 ausgeführt. Für die Erstellung verwenden wir OpenOffice und PTC MathCAD bzw. SMath. Der Kunde erhält die Dokumentation ohne weitere Absprache als PDF und auf Wunsch auch als Ausdruck. Editierbare Formate gehören ohne ausdrückliche Festlegung im Angebot nicht zum Lieferumfang.
Soweit nicht ausdrücklich anders festgelegt, haben wir das Recht, Screenshots unserer Arbeit und Photos fertiger Konstruktionen auf unserer Webseite unter ,Referenzen' abzubilden. Der Kunde verpflichtet sich, soweit nicht explizit anders im voraus festgelegt, uns geeignete Fotos der fertiggestellten Gerätschaften zur Verfügung zu stellen, oder uns zu ermöglichen, selber entsprechende Fotos zu erstellen. Der Kunde darf dabei festlegen, ob sein Name explizit zu den Fotos veröffentlicht wird.
Gerichtsstand ist Birmingham, Großbritannien. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
Bürokosten werden nicht gesondert berechnet.
In der Regel bevorzugen wir es, unsere Aufträge auf der Basis von zuvor vereinbarten Festpreisen zu berechnen.